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   VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me   

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VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me (https://dejure.org/2012,49277)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me (https://dejure.org/2012,49277)
VG Meiningen, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 5 K 649/11 Me (https://dejure.org/2012,49277)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Der 4. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat bereits im Urteil vom 11.06.2007 - 4 N 1359/98 - eine Bekanntmachungsregelung, die "bei Dringlichkeit" eine von der Hauptbekanntmachungsform abweichende Bekanntmachung vorsah, als unwirksam angesehen und dazu ausgeführt: "Zu den Bekanntmachungsmängeln kommt hinzu, dass die Bekanntmachungsregelung in dieser Satzung materiell unwirksam war.

    Demgegenüber schreibt § 1 Abs. 4 Satz 3 ThürBekVO vor, dass die ordnungsgemäße Bekanntmachung unverzüglich nachzuholen ist (Senatsurteil vom 11. Juni 2007 - 4 N 1359/98 -, ThürVBl. 2008, S. 8, 11; vgl. auch Urteil vom 24. September 2007 - 4 N 70/03 -, S. 9 ff; Beschluss vom 15. September 2004 - 4 ZKO 654/03 -).".

    Während der Begriff des "Eilfalls" auf die Dringlichkeit einer Regelung abstellt, die gegebenenfalls nur anhand der Kenntnis interner Verwaltungsvorgänge festgestellt werden kann, beschreiben die Begriffe "Naturereignis" und "unabwendbares Ereignis" äußere Umstände, die - anders als die Eilbedürftigkeit oder Dringlichkeit des Normerlasses - regelmäßig für den Normadressaten wahrnehmbar sind (vgl. ThürOVG, U. v. 11.06.2007 - 4 N 1359/98 - S. 18 EU).

  • OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband;

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    2000, 59; U. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, LKV 2001, 415 zu der inhaltsgleichen Vorgängerregelung zu § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG).

    erfolgen hat und welche Anforderungen demnach an das "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" zu stellen sind, ergeben sich allerdings nicht aus dem ThürKGG, sondern aus den (landes-) gesetzlichen Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung für ein Amtsblatt der Aufsichtsbehörde maßgeblich sind (vgl. hierzu ThürOVG, U. v. 18.12.2000 - 4 N 472/00 - a. a. O.; U. v. 01.10.2002 - 4 N 771/01 - zit. nach Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1972 - II A 403/70
    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Der Beklagte verweist schließlich zu Unrecht auf das Urteil des OVG NRW vom 20.11.1972 (II A 403 - DÖV 1973, 528), in dem entgegen dem OVG Lüneburg ( U. v. 01.04.1971 - I A 144/69 - DÖV 1971, 821) bei kumulativ vorgeschriebenen Bekanntmachungsformen der Grundsatz aufgestellt wurde, dass die Ungültigkeit eines Teiles der Bekanntmachungsregelung nicht ohne weiteres die Ungültigkeit auch des übrigen Teiles zur Folge hat.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1970 - III A 46/68
    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Es handelt sich aber auch nicht um eine alternative Veröffentlichungsform (z.B. Amtsblatt oder schwarzes Brett), bei der die Teilnichtigkeit mit dem Argument akzeptiert wurde, der Bürger müsse alle alternativen Veröffentlichungsorgane "im Blick" haben (OVG Lüneburg, U. v. 09.01.1970 - III A 46/68 - DVBl. 1970, 424).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.08.2005 - 1 M 84/05

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot, Satzung; Hauptsatzung; Bekanntmachung;

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall im Übrigen von den vom Beklagten angeführten Fallgestaltungen, die das OVG Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden hatte (vgl. B. v. 26.08.2005 - 1 M 84/05 - zit. nach Juris, Rdnr. 34; U .v. 13.05.2009 - 1 L 195/05 - zit. nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 1 L 195/05

    Bekanntmachungsvorschrift in einer Hauptsatzung; Notbekanntmachung;

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall im Übrigen von den vom Beklagten angeführten Fallgestaltungen, die das OVG Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden hatte (vgl. B. v. 26.08.2005 - 1 M 84/05 - zit. nach Juris, Rdnr. 34; U .v. 13.05.2009 - 1 L 195/05 - zit. nach Juris).
  • BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit;

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    B 40.08 - B. v. 24.02.2012 - 9 B 80/11 - zit. nach Juris) führt ausgehend von der entsprechenden Anwendung des § 139 BGB die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung zwar dann nicht zu ihrer Gesamtnichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt, d.h. die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt (Grundsatz der Teilbarkeit), und mit hinreichender Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Dort konnte deshalb unmittelbar normerhaltend auf das gefestigte Verständnis dieser Begriffe zurückgegriffen (vgl. hierzu: BVerwG, U. v. 29.04.2004 - 3 C 27/03 - zit. nach Juris Rdnr. 15) und - im Hinblick auf das Publikationsgebot - festgestellt werden, dass in den beschriebenen Ausnahmesituationen "es dem Einwohner in der Regel keine erheblichen Schwierigkeiten bereiten [wird], diesen Sachverhalt zu erkennen und sich auf die dann zulässige Notbekanntmachung einzustellen.".
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 27.01.1978 - BVerwG 7 C 44.76 -, DVBl. 1978, 536, B. v. 08.08.1989 - 4 NB 2/89 - B. v. 28.08.2008 - 9.
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 27.01.1978 - BVerwG 7 C 44.76 -, DVBl. 1978, 536, B. v. 08.08.1989 - 4 NB 2/89 - B. v. 28.08.2008 - 9.
  • OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04

    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist;

  • VG Meiningen, 19.03.2012 - 5 K 437/10

    Zur Bestimmung der Differenz von tatsächlicher und zulässiger Bebauung im Sinne

  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

  • OVG Thüringen, 29.10.2001 - 4 ZEO 53/00

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Kommunalrecht; Zweckverband;

  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

  • OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung;

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 5.02

    Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96

    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren;

  • VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 312/12

    Überleitung altrechtlicher Zweckverbände der DDR

    (c) Unschädlich für die Gründung des Zweckverbandes und den Erlass der hier einschlägigen Entwässerungs-, Beitrags- und Gebührensatzungen sowie des Bescheides ist es schließlich, dass die Verbandssatzung vom 24.11.1997/12.12.1997 und die hierzu ergangenen Änderungssatzungen vom 22.05.2003, vom 10.11.2004 und vom 15.05.2007 zunächst nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht wurden, weil zu dieser Zeit das Amtsblatt der Aufsichtsbehörde, also des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, wegen eines Fehlers in der Hauptsatzung des Landkreises nicht ordnungsgemäß bestimmt worden war (vgl. Kammerurteil vom 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me).

    Unschädlich ist im vorliegenden Fall dabei, dass die Entwässerungssatzung von 1999 in dem bekanntermaßen seit 1994 bis 2009 rechtlich unzulänglichen Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekannt gemacht worden und damit nicht wirksam war (vgl. Urteil der Kammer vom 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me).

    Unschädlich für deren Anwendung ist dabei, dass diese Satzungen zunächst in dem seit 1994 bis 2009 rechtlich unzulänglichen Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bekannt gemacht worden sind und damit zunächst nicht wirksam waren (vgl. Urteil der Kammer vom 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me).

    2003, 281 und v. 15.02.2007 - 4 EO 432/03 - VG Meiningen, U. v. 09.11.2006 - 8 K 740/03 -, Urteil der Kammer v. 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me; Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 47. Erg.Lfg., Rn. 1511 zu § 8).

  • OVG Thüringen, 12.01.2016 - 4 KO 850/09

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen - zur Definition des Vollgeschosses im

    Es ist gerichtsbekannt, dass der Landkreis Schmalkalden-Meiningen vor der Bekanntmachung seiner Hauptsatzung vom 5. Oktober 2009 im Amtsblatt Nr. 11/2009 nicht über eine wirksame Bekanntmachungsregelung in seiner Hauptsatzung verfügte (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 5 K 649/11 Me - juris Rn. 44 ff., in dem aus der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Senat am 15. Mai 2012 in dem Verfahren 4 KO 652/09 zitiert wird, Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 2015 - 4 KO 52/13 - n. v. und vom 30. April 2015 - 4 EO 367/12 - n. v.).
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